Statistiken für Zur sog. Landwirtschaftsklausel im Naturschutzrecht. Ein Teilentlandungsverbot für einen fischereiwirtschaftlich genutzten Weiher ist aus Gründen des Naturschutzes trotz der sog. Landwirtschaftsklausel aus besonderen Umständen des Falles unzulässig. BayVGH, Urteil v. 26.6.1984. Nr. 9 B 80 A.626, nicht rechtskräftig.

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Zur sog. Landwirtschaftsklausel im Naturschutzrecht. Ein Teilentlandungsverbot für einen fischereiwirtschaftlich genutzten Weiher ist aus Gründen des Naturschutzes trotz der sog. Landwirtschaftsklausel aus besonderen Umständen des Falles unzulässig. BayVGH, Urteil v. 26.6.1984. Nr. 9 B 80 A.626, nicht rechtskräftig. 0

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