Statistiken für Erschließungsbeitragsrecht: Satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung gilt nicht für Grundstücke, die mit ihrer gesamten Fläche dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen sind.

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Erschließungsbeitragsrecht: Satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung gilt nicht für Grundstücke, die mit ihrer gesamten Fläche dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen sind. 0

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