Statistiken für Zur Berechtigung des Vermieters, bei Beendigung der Preisbindung einer Wohnung die marktübliche Vergleichsmiete fordern zu können und deren Berechnung. Zugleich eine Anm. zum Urt. des LG Mainz v. 12.6.84 sowie Anm. von Oehme in ZMR 86, 46.

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Zur Berechtigung des Vermieters, bei Beendigung der Preisbindung einer Wohnung die marktübliche Vergleichsmiete fordern zu können und deren Berechnung. Zugleich eine Anm. zum Urt. des LG Mainz v. 12.6.84 sowie Anm. von Oehme in ZMR 86, 46. 0

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