Statistiken für Zürich. Rückforderung eines Steuerkraftausgleichbeitrages, der infolge eines wesentlich günstigeren Rechnungsergebnisses nicht benötigt wurde. Der Beitrag darf nicht für zusätzliche Tilgungen verwendet werden. Bundesgericht, I. Öffentlichrechtliche Abteilung, 23.6.1981.
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Zürich. Rückforderung eines Steuerkraftausgleichbeitrages, der infolge eines wesentlich günstigeren Rechnungsergebnisses nicht benötigt wurde. Der Beitrag darf nicht für zusätzliche Tilgungen verwendet werden. Bundesgericht, I. Öffentlichrechtliche Abteilung, 23.6.1981. | 0 |
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