Statistiken für Der "städtebauliche Grund" (§ 9 Abs. 1 Baugesetzbuch) als Schranke planerischer Gestaltungsfreiheit. Zum Verhältnis von Bauleitplanung und Fachverwaltung.

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Der "städtebauliche Grund" (§ 9 Abs. 1 Baugesetzbuch) als Schranke planerischer Gestaltungsfreiheit. Zum Verhältnis von Bauleitplanung und Fachverwaltung. 0

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