Statistiken für § 556 BGB, § 16 GKG. Bei der Streitwertfestsetzung für eine Räumungsklage sind neben der Kaltmiete nur noch die Nebenkosten für Wasserversorgung und Entwässerung zu berücksichtigen. LG Braunschweig, Beschluß v. 8.3.82 - Az. 7 T 1/82.

Aufrufe insgesamt

views
§ 556 BGB, § 16 GKG. Bei der Streitwertfestsetzung für eine Räumungsklage sind neben der Kaltmiete nur noch die Nebenkosten für Wasserversorgung und Entwässerung zu berücksichtigen. LG Braunschweig, Beschluß v. 8.3.82 - Az. 7 T 1/82. 0

Aufrufe pro Monat

views
October 2024 0
November 2024 0
December 2024 0
January 2025 0
February 2025 0
March 2025 0
April 2025 0