Statistiken für Besetzung des Jugendhilfeausschusses; § 71 SGB VIII. Fraktionen, die im Jugendhilfeausschuss nicht vertreten sind, haben wegen der abschließenden Sondervorschriften des Jugendhilferechts zur Besetzung dieses Ausschusses keinen Anspruch nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied dieses Ausschusses zu benennen. Urteil d. OVG NRW, vom 2.3. 2004 - 15 A 4168/02.

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Besetzung des Jugendhilfeausschusses; § 71 SGB VIII. Fraktionen, die im Jugendhilfeausschuss nicht vertreten sind, haben wegen der abschließenden Sondervorschriften des Jugendhilferechts zur Besetzung dieses Ausschusses keinen Anspruch nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied dieses Ausschusses zu benennen. Urteil d. OVG NRW, vom 2.3. 2004 - 15 A 4168/02. 0

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