Statistiken für Die gleichheitsgemäße Ermessensausübung der Bauordnungsbehörden bei bauordnungsrechtlichen Maßnahmen. Der allgemeine Gleichheitssatz als Grenze des verwaltungsbehördlichen Ermessens.

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Die gleichheitsgemäße Ermessensausübung der Bauordnungsbehörden bei bauordnungsrechtlichen Maßnahmen. Der allgemeine Gleichheitssatz als Grenze des verwaltungsbehördlichen Ermessens. 0

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