Statistiken für Wettbewerbsrechtlicher Unternehmensbegriff des EuGH im Rahmen des Art. 101 AEUV (ex-Art. 81 EGV). Ein widersprüchlicher Paradigmenwechsel von besonderer Bedeutung für die öffentliche Beschaffungstätigkeit.

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Wettbewerbsrechtlicher Unternehmensbegriff des EuGH im Rahmen des Art. 101 AEUV (ex-Art. 81 EGV). Ein widersprüchlicher Paradigmenwechsel von besonderer Bedeutung für die öffentliche Beschaffungstätigkeit. 0

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