2000-11-232020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620000340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/45363Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks in einem Bereich, für den ein Braunkohlenplan die bergbauliche Inanspruchnahme bestimmt, ist nicht gem. $ 47 Abs.2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, einen Bebauungsplan der Überprüfung im Normenkontrollverfahren zuzuführen, der an anderer Stelle im Gemeindegebiet als Angebot eines Umsiedlungsstandortes Flächen für Wohnbebauung und zugehörige Infrastruktureinrichtungen festsetzt. OVG NW, Beschluss vom 15.5.2000 - 10a B 437/00.NE. difuAntragsbefugnis zur Durchführung eines Normenkontrollverfahrens, Garzweiler II.ZeitschriftenaufsatzDC1215NormenkontrollverfahrenBebauungsplanBebauungFlächennutzungBraunkohlebergbauUmsiedlungBraunkohlenplanungBergbaugebietAntragsbefugnis