Starke, Christian Paul2015-08-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/224579Nachdem sich im Jahr 2013 zunächst der Europäische Gerichtshof und im Anschluss daran der Bundesgerichtshof mit den Preisanpassungsklauseln in Energielieferungsverträgen im Sonderkundenbereich befasst haben und die dort bis dahin verbreitete Praxis der inhaltlich unveränderten Übernahme der gesetzlichen Preisanpassungsrechte aus der Grundversorgung für unzulässig erklärt haben, hat der EuGH nun mit Urteil vom 23.10.2014 die Verwendung dieser Klauseln auch im Bereich der Grundversorgung abgelehnt. Der deutsche Gesetzgeber hat schon im Vorfeld auf den sich abzeichnenden Ausgang des Verfahrens reagiert und die Regelungen zur Preisanpassung in den Grundversorgungsverordnungen überarbeitet. Sowohl auf das Urteil und dessen Bedeutung als auch auf die Neuregelungen in den Grundversorgungsverordnungen soll im Beitrag eingegangen werden.Die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 23.10.2014 auf die Preisanpassungsklauseln in der deutschen Grundversorgung mit Strom und Gas.ZeitschriftenaufsatzDM15070301EnergieversorgungElektrizitätsversorgungStromversorgungGasversorgungEnergiepreisPreispolitikEuroparechtRechtsprechungGrundversorgungPreisanpassung