2000-05-092020-01-032022-11-252020-01-032022-11-251999https://orlis.difu.de/handle/difu/50786Der Planfeststellungsbeschluß zum Neubau der Bundesautobahn A 113 gibt in Teil A die Entscheidung wieder mit Feststellung des Plans. Außerdem werden die Planunterlagen, die Festsetzungen, die wasserrechtlichen Entscheidungen, die Einwendungen sowie die Entschädigungen genannt. Teil B umfasst die Begründungen. Die einzelnen Unterkapitel gehen ein auf den Sachverhalt, die rechtliche Würdigung, Verpflichtungen, Vorbehalte, Nebenbestimmungen, wasserrechtliche Entscheidungen, Einwendungen und Stellungnahmen sowie Entschädigungsleistungen für die betroffenen Grundstücke. Mit einer Rechtsbelehrung endet der Planfeststellungsbeschluß. gb/difuPlanfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn (BAB) A 113 (neu) von der Landesgrenze Berlin-Brandenburg bis Autobahndreieck (AD) Neukölln und der A 100 von Anschlussstelle (AS) Buschkrugallee bis zur AS Grenzallee (Provisorium). Beschluss XIIB - 2/99.Graue LiteraturDF3421PlanfeststellungAutobahnNeubauAutobahnbauVerkehrswegeplanungVerkehr