1988-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/542265Grundlage für die Förderung ist das Gesetz über sparsame, rationelle, soziale und umweltvertägliche Energienutzung in Hessen (Energiespargesetz) vom 3. Juli 1985. Im Gesetz selbst sind die einzelnen Förderungsmaßnahmen aufgezählt. Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes fördert das Land Investitionen im Wohnungsbestand, die den Verbrauch nicht erneuerbarer Primärenergieträger für Raumheizung und Warmwasserbereitung vermindern. Gefördert werden dabei bautechnische Maßnahmen zur Verminderung des Wärmebedarfs. (-z-)EnergieeinsparungEnergieeinsparungsgesetzFörderungsprogrammBundeslandGemeindeWohngebäudeVersorgung/TechnikWärmeEnergiewirtschaft.Zeitschriftenaufsatz129727