2002-06-052020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/46813Die streitgegenständlichen Bescheide erweisen sich als rechtswidrig, weil für die hier der Beitragserhebung für das Kalenderjahr 1999 zugrunde gelegten Staßenbaumaßnahmen an der Straßenentwässerung und die hierfür von der Antragsgegnerin am 17.12.1999 veranlaßte Zahlung an den Abwasserverband für "Oberflächenentwässerung Gemeindestraßen" mangels Vorliegen einer wirksamen, den Anforderungen der §§ 2 Abs.1 Satz 2 und Abs.2, 6 a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.8.2000 (GVBl., S.526) - KAG-LSA -, gerecht werdenden Straßenausbaubeitragssatzung eine sachliche Beitragspflicht nicht entstanden ist. Dasselbe gilt für die darüber hinaus in die Ermittlung des Beitragssatzes eingestellten Kosten für "Projektsteuerung. VG Magdeburg, Beschluss vom 9.10.2001 - 2 B 283/01. difuBekanntmachung von Satzungen, wiederkehrender Beitrag, Abrechnungseinheit, Bundesfernstraße, übergroße Grundstücke, Überleitungsvorschrift, Teileinrichtungen, sachliche Beitragspflicht, Abrechnungsperiode.ZeitschriftenaufsatzDC2665GebührBeitragSatzungGemeindeGemeindestraßeBaumaßnahmeStraßenbauStraßenentwässerungBeitragserhebungBeitragspflichtStraßenausbaubeitragsrechtKommunalabgabengesetz