Stüer, Bernhard2006-05-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520060012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/130754Das E A G Bau hat die Regelungen über die planungsrechtliehe Zulässigkeit von Vorhaben in Teilbereichen ergänzt, das bisherige Grundkonzept der §§29 - 37 BauGB aber unverändert übernommen. Die Rechtsprechung hat vor allem mit Befreiungsmöglichkeiten, der Planreife, Einzelhandelsvorhaben einschließlich der Nahversorgungsbetriebe, Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich und im Außenbereich und hier speziell mit der Landwirtschaft, Windenergieanlagen und Folgenutzungen ehemals privilegierter baulicher Anlagen befasst. Auch die Reichweite der gemeindlichen Einvernehmensregelungen stand angesichts der Möglichkeiten, das gemeindliche Einvernehmen durch eine Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde zu ersetzen, auf dem Prüfstand der Gerichte. difuStädtebaurecht 2004/2005: Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben. Rechtsprechungsbericht.ZeitschriftenaufsatzDF10256StädtebaurechtRechtsprechungPlanungsrechtZulässigkeit