Prieß, Hans-JoachimBonitz, Kai2013-09-052020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520131439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/219852Nicht selten kommt es in der Praxis zu Fehlern im Vergabeverfahren, die die Bieterchancen auf den Zuschlag vereiteln, nachdem bereits umfangreiche und zumeist kostenträchtige Vorbereitungen zur Abgabe eines Angebots oder zur Teilnahme am Vergabeverfahren getroffen worden sind. In Betracht kommt dann der Ersatz der entstandenen Kosten, insbesondere nach § 126 S. 1 GWB.Das Sonderregime für Schadensersatz bei Vergabefehlern - "Bieters Müh' ist nicht umsonst".ZeitschriftenaufsatzDM13082625VerwaltungVergabeVergabeverfahrenSchadenersatzArbeitsaufwandVergaberechtGWBFehlerVerfahrensfehlerBieterKostenerstattung