Wichmann, Knut1995-01-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519940937-3756https://orlis.difu.de/handle/difu/85247Bei der Wasseraufbereitung fallen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung der Bundesrepublik Deutschland jährlich Rückstände mit mindestens 120000 t Feststoffen an. Dieses sind zumeist schlammhaltige Wässer bzw. Schlämme, entwässerte Schlämme, Klarwässer oder feste Rückstände. Alle Nebenprodukte, die den Prozeß der Wasseraufbereitung verlassen und nicht als eigenständige Produkte (wie z.B. Dünger) vermarktet werden können, werden als Rückstände bezeichnet und müssen als Abwasser oder als Abfall entsorgt werden. Wegen einer Reihe von - auch zum verbesserten Schutz der Gewässer - neugefaßten oder verschärften Vorschriften des Abfall und Wasserrechtes müssen auch die Wasserversorgungsunternehmen sich verstärkt mit den Problemen einer kostengünstigen und ordnungsgemäßen Entsorgung befassen.Entsorgungsprobleme bei der Wasseraufbereitung.ZeitschriftenaufsatzI94040020WasseraufbereitungAbfallbeseitigungDeponieAbwasserbeseitigungSchlammbehandlungEntsorgungRechtsvorschriftVorschriftTechnische RegelSchlammverwertungRückstand