2014-06-272020-04-272022-11-292020-04-272022-11-292014https://orlis.difu.de/handle/difu/274394Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAGLJÄ) begreift das Bundeskinderschutzgesetz als einen wichtigen weiteren Beitrag zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Anknüpfend an die - gemeinsam von der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter und der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) herausgegebenen - "Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz - Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung" vom Juni 2012 nehmen die vorliegenden Handlungsleitlinien konkret das Arbeitsfeld der betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach § 45 SGB VIII in den Blick. Die nun veröffentlichten Empfehlungen, beschlossen auf der 115. Arbeitstagung der BAGLJÄ vom 6. bis 8. November 2013 in Göttingen, sollen eine wirksame Umsetzung des Gesetzes im Zusammenwirken von betriebserlaubniserteilenden Behörden, Einrichtungsträgern und örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ermöglichen. Nachdem 2012 das Papier vor allem für die erlaubnispflichtigen Einrichtungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung erarbeitet wurde, ist es nunmehr 2013 um die Empfehlungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung ergänzt worden.Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Arbeitsfeld der betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach § 45 SGB VIII. 2. akt. Fassung (beschlossen auf der 115. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 6. bis 8. November 2013 in Göttingen).ZeitschriftenaufsatzDR20213SozialwesenJugendhilfeSozialeinrichtungKindertagesstätteGesetzgebungKindSchutzBundeskinderschutzgesetzUmsetzungJugendhilfeeinrichtungBetriebserlaubnisFachberatungMeldepflichtHandlungsempfehlung