Sinnaeve, Adinda1999-06-282020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519973428089006https://orlis.difu.de/handle/difu/75758Da es noch kein europäisches Verwaltungsrecht gibt, ist die Gemeinschaft darauf angewiesen, die europäische Rechtsordnung anhand unterschiedlicher nationaler Rechtsregeln anzuwenden und durchzusetzen. Die Arbeit setzt sich mit der Problematik der Rückforderungen gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen auseinander, die die Kommission seit Mitte der achtziger Jahre systematisch angeordnet hat. Die Beihilfen müssen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar seien (Sozialbeihilfen, Katastrophenbeihilfen, Wirtschaftsbeihilfen usw.). Hat die Kommission die Rückforderungen angeordnet, hat der betreffende Mitgliedstaat die Pflicht, die Beihilfe gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zurückzufordern. Da der Begriff Beihilfe sehr differenziert ausgelegt wird, kommt es zu Spannungen, so daß eine Rückforderung erschwert oder verhindert werden kann. Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen wie die Probleme gelöst oder vermieden werden können. kirs/difuDie Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen. Kollisionen im Spannungsverhältnis zwischen Gemeinschafts- und nationalem Recht.MonographieDW4353FördermittelSubventionWirtschaftsförderungVerwaltungsrechtEuroparechtEGStaatKompetenzZielkonfliktRechtsprechungBeihilfeRückforderungKatastrophenhilfeGemeinschaftsrecht