1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/530443Sobald der Anspruch auf Verschaffung des Wohnungseigentums durch Vormerkung gesichert ist, kann eine faktische Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen. Die Vorschrift des § 18 Abs 2 WEG enthält keine abschließende Aufzählung der Entziehungstatbestände. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 119, 121, 124 BGB, 17 und 18 WEG. (-y-)WohnungseigentumRechtsprechungRechtsentscheidWohnungseigentumsgesetzWohnungseigentümergemeinschaftVormerkungLG-UrteilRechtWohnung§§ 17, 18 Abs 2 WEG, LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 21.3.1985 - Az. 1 O 4928/84.Zeitschriftenaufsatz117439