1984-06-252020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/506348Der Kläger führt aus: Man müsse den Staat verklagen, weil für diesen Waldbauernhof kein Verursacher von Schadstoffen auszumachen sei, den man für die Waldschäden hätte verantwortlich machen können. Die Waldbesitzer seien in dieser Situation rechtlich ungeschützt genüber einem Schaden, den sie weder verschuldet noch verursacht hätten. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, dass sie keine wirksamen Vorschriften erlassen habe, um nicht nur Menschen und Sachen, sondern auch Pflanzen, wie dies im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschrieben sei, schützt. Zwar sei 1974 die TA-Luft verabschiedet und 1983 erneuert worden, ebenso die Großfeuerungsanlagenverordnung. Doch diese Auflagen für die Industrie enthielten erhebliche Lücken und wirkten sich erst in einigen Jahren aus, führte Rechtsanwalt Ruthard Sick, Stuttgart, aus. -z-RechtUmweltWaldHaftungVerursacherprinzipKlageWaldsterbenWaldbesitzer verklagt die Bundesrepublik. Ein Musterprozeß wegen des Waldsterbens beabsichtigt - Bereits der vierte Fall für die Justiz.Zeitschriftenaufsatz088896