1992-06-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261992https://orlis.difu.de/handle/difu/570284StellplatzParkplatzNachbarschutzLärmVeränderungssperreRechtsprechungSpielhalleFristFristverlängerungOVG-UrteilRechtBauordnungsrechtBauordnungsrechtliche Unzulässigkeit einer Spielhalle, weil die rückwärtig vorgesehenen PKW-Stellplätze in einem bisher ungestörten Wohngartenbereich zu unzumutbaren Belästigungen führen können. Zur Erneuerung einer Veränderungssperre nach Ablauf des dritten Jahres. NBauO § 47 II, § 46 I Satz 2, BauGB § 17. OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.9.1991 - 6 L 131/89.Zeitschriftenaufsatz158285