1986-04-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/521834Beschränkungen des Eigentumsrechts, die weder eine Enteignung Art. 1 I 2 des 1. Zusatzprotokolls zur MRK noch eine Nutzungsbeschränkung Art .1 II des 1. Zusatzprotokolls zu MRK darstellen, sind anhand von Art. 1 I 1 des 1. Zusatzprotokolls zur MRK zu beurteilen. Art.1 I 1 des 1. Zusatzprotokolls zur MRK bezweckt ein gerechtes Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Interessen. Eine besondere und übermäßige Belastung durch langdauernde Eigentumsbeschränkungen verstößt nicht gegen Art. 1 I 1 des 1. Zusatzprotokolls zur MRK, wenn die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen, gegeben ist. Enteignungsrechtliche Streitigkeiten betreffen zivilrechtliche Ansprüche i.S. des Art. 6 I MRK.(-z-)EnteignungGrundstückBebautes GrundstückRechtsprechungEnteignungEigentumsgarantieVerletzungGenehmigungEuropäischer GerichtshofMenschenrechtskonventionEigentumEuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte. EGMR, Urt. v. 23.9.1982 - Fall Sporrong und Loennroth.Zeitschriftenaufsatz105040