1981-05-222020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/474085Bei den Zuschlägen für überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke darf in beplanten und unbeplanten Gebieten auf die tatsächliche Nutzung abgestellt werden. Bei Grundstücken, für die das Maß der baulichen Nutzung nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt ist, darf der Verteilungsmaßstab auf das nach § 34 BBauG zulässige Maß der Nutzung verweisen. Für den Fall, dass der Bebauungsplan anstelle einer Geschossflächenzahl eine Baumassenzahl festsetzt, darf der Verteilungsmaßstab eine Umrechnungsformel enthalten, nach der die Grundstücksfläche mit der Baumassenzahl, geteilt durch 3,5, vervielfacht wird. -y-RechtBundesbaugesetzBaunutzungsverordnungErschließungsbeitragsrechtNutzungsartVerteilungsmaßstabNutzungsmaßBaumassenzahlGeschossflächeErschließungsbeitragsrecht, hier Verteilungsmaßstab, Art der baulichen Nutzung, Zuschlag für gewerbliche Nutzung, Abstellen auf die tatsächliche Nutzung; Maß der baulichen Nutzung; Baumassenzahl, Umrechnung in Geschoßfläche. Urt. BVerwG - 4 C 23.78 - vom 14.12.1979.Zeitschriftenaufsatz055263