Huter, Otto2015-05-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520152193-5491https://orlis.difu.de/handle/difu/215355Die Bundesregierung will durch ein als Artikelgesetz konzipiertes Regelwerk den Einsatz der umstrittenen Fracking-Technologie bei der Gasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten regeln. Grundsätzlich sind laut Gesetzentwurf Fracking-Maßnahmen in Naturschutz-, Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Talsperren, Seen, Wasserentnahmestellen und Brunnen, die der Wasserversorgung dienen, verboten. Neben diesen im Wasserhaushaltsgesetz einzuführenden Regelungen soll im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt werden, dass die Errichtung von Fracking-Anlagen in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten verboten wird. Der Deutsche Städtetag (DST) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf, hält aber die kommunalen Beteiligungsrechte für unbefriedigend. Positiv gesehen wird, dass die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Schäden durch das Fracking erleichtert werden soll. Dazu sieht der Gesetzentwurf eine Beweislastumkehr zu Lasten des jeweiligen Unternehmens vor.Trinkwasser-, Umwelt- und Gesundheitsschutz müssen bei der Zulassung von Fracking absolute Priorität haben.ZeitschriftenaufsatzDH21797EnergieGasLagerstätteAbbauVerfahrenstechnikUmweltverträglichkeitUmweltschutzGesundheitsschutzNaturschutzGewässerschutzGesetzentwurfUmweltschadenSchadenersatzFracking