2004-03-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/136235Amtlicher Leitsatz: Bei Klagen betroffener Eigentümer auf Übernahme von Grundeigentum durch den Träger der Straßenbaulast, der die Flächen für eine Straße in Anspruch genommen hat, beträgt der Streitwert regelmäßig die Hälfte des Wertes der Grundstücke. difuBayVGH, Beschluss vom 23.7.2003 Az. 8 C 03.689. Erwerbspflicht bei Straßengrundstücken. Streitwert.ZeitschriftenaufsatzDG3102BodenrechtBodeneigentumEnteignungEntschädigungBodenwertStraßenbauRechtsprechungWegerechtStraßenbaulastEnteignungsverfahrenStreitwert