1983-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/498054Richtet sich nach der Erschließungsbeitragssatzung die Höhe des Beitrags nach der Grundstücksfläche und der Geschossflächenzahl, so sind bei der Ermittlung auch die Teile des Grundstücks zu berücksichtigen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen der Bebauung entzogen sind, etwa, weil sie in einem Bachbett oder in einem wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiet liegen. -z-RechtBundesbaugesetzErschließungsbeitragsrechtErschließungsbeitragGrundstücksflächeGeschossflächenzahlGrundstücksteilBebauungsplanBeitragsermittlungRechtsprechungErschließungsbeitragsrecht; hier Grundstücksbegriff. Kommunales Abgabenrecht. Urt. VG Hannover - IA 191/76 - v.20.07.1976.Zeitschriftenaufsatz080458