Achilles, Ernst1995-01-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519940007-5884https://orlis.difu.de/handle/difu/85995Schleppende Behandlungen von Bauanträgen haben schon manches architektonisch und wirtschaftlich interessante Projekt vorzeitig in Frage gestellt und Architekten und Bauherren zu einem Abrücken von ihren Vorhaben gezwungen. Wenn heute lautstark -auch von der Bundesregierung- eine wesentliche Verkürzung der Baugenehmigungsphase gefordert wird und dabei Zeiten von maximal drei Monaten für normale Bauvorhaben in Aussicht genommen werden, darf nicht übersehen werden, daß für Bauten besonderer Art oder Nutzung heute noch Bearbeitungszeiten von mehreren Jahren üblich sind. Einige Gedanken zur Bewältigung der Probleme werden in dem Beitrag geäußert.Neuordnung des Baugenehmigungsverfahrens?ZeitschriftenaufsatzI94040772BaugenehmigungsverfahrenNeuordnungVerfahrensablaufBrandschutzBearbeitungszeitVerkürzungEigenverantwortungAuflage