1982-12-292020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/492875Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Senats verdrängt § 34 III BBauG nicht den Absatz 1 dieser Vorschrift, sondern ergänzt ihn nur. Zur Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem Mischgebiet entspricht. Fügt sich die Diskothek nicht i.S. des § 34 I BBauG ein, so entfällt ein Anspruch auf Genehmigung der Nutzungsänderung, ohne das es auf § 34 III BBauG ankäme. Fügt sich die Diskothek ein, so ist noch § 34 III BBauG anzuwenden. -y-RechtBebauungsplanungBaunutzungsverordnungAußenbereichEinfügungBundesbaugesetzParagraph 34InnenbereichMischgebietDiskothekRechtsprechungBVerwG-UrteilBauplanungsrecht - Diskothek im anzunehmenden Mischgebiet. § 34 Abs.1 und 3 BBauG; §§ 4a Nr.2, 6 Abs.1 Nr.4, 7 Abs.2 Nr.2 BauNVO. BVerwG, Urteil vom 15.1.1982 - 4 C 58.79, Bay. VGH.Zeitschriftenaufsatz075240