1980-01-302020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261975https://orlis.difu.de/handle/difu/428863Der Bericht beschränkt sich auf die Organisation der Delegation am Beispiel des Bauordnungsamts. Verfahrensgemäß geht er den im Bericht 3/1971 ,,Funktionelle Organisation; Delegation von Entscheidungsbefugnissen'' vorgezeichneten Weg weiter, der eine ,,Umkehr des Zeichnungsrechts'' darstellt, indem dem Sachbearbeitenden grundsätzlich die Entscheidungsbefugnis übertragen wird. Die Delegation ist in folgenden Schritten durchzuführen Die Mitarbeiter sind zu informieren; für jeden einzelnen Arbeitsplatz werden die sachbearbeitenden Tätigkeiten ermittelt; der Sachbearbeiter hat alle Entscheidungsbefugnisse nach dem Grundsatz der ,,Umkehrung des Zeichnungsrechts'', die Ausnahmen hiervon sind festzulegen; die Fachaufsicht und Information zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern sind zu organisieren.FunktionszuordnungEntscheidungsbefugnisVerwaltungsorganisationVerwaltungFunktionelle Organisation. Delegation von Entscheidungsbefugnissen am Beispiel des Bauordnungsamts.Graue Literatur002714