Eberl, Wolfgang2007-08-292020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520070522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/162236Es wird erörtert, welche Baudenkmäler dem Art. 6 DSchG unterfallen, wer die Kosten für von ihm veranlasste Eingriffe in Bodendenkmäler zu tragen hat, in welchen Fällen eine nach § 340 StGB zu beurteilende gemeinschädliche Sachbeschädigung vorliegen kann, und schließlich, worauf es für die Annahme eines Interesses der Allgemeinheit an der Erhaltung einer Sache ankommt. difuProbleme bei der Anwendung des Denkmalschutzgesetzes.ZeitschriftenaufsatzDM07081001DenkmalschutzDenkmalschutzgesetzBodendenkmalBaudenkmalDenkmalpflegeSachbeschädigungErhaltung