2004-03-052020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620040012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/128625§ 47 VwGO; §§ 3, 7, 11 ROG; §§ 1, 215 a BauGB: 1) Auch landesplanerische Aussagen, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, können die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen, wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festlegt. 2) Verstöße gegen das Zielanpassungsgebot des § 1 Abs.4 BauGB gehören zu den Mängeln, die in einem ergänzenden Verfahren nach § 215 a Abs.1 Satz 1 BauGB ausgeräumt werden können. difuZiele und Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen. BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -. (OVG Koblenz vom 17.4.2002 - 8 C 10908/01).ZeitschriftenaufsatzDC4293RegionalplanungFlächennutzungsplanBebauungsplanungGemeindeLandesplanungRaumplanungszielVorranggebietLandwirtschaftliche NutzflächePlanungsrechtBaugesetzbuch (BauGB)VoraussetzungRegelAusnahme