Paschke, Regine2010-03-092020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620100173-1564https://orlis.difu.de/handle/difu/169515Für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1.1.2009 beginnen, gilt die Heizkostenverordnung in ihrer neuesten Fassung. Dem Mieter beschert sie Änderungen, deren Kenntnis bereits im Vorfeld der nächsten Abrechnung über die Heizkosten hilfreich, erst recht aber im Streit mit dem Vermieter von Bedeutung ist. Vor allem die neu geregelte Aufteilung der Verbrauchs- und Grundkosten sowie die Modalitäten der Ablesung und der Übermittlung des Ableseergebnisses gilt es aus Mietersicht zu beachten. Da die Dienstleistungsunternehmen der Wärmebranche dazu tendieren, den Umfang ihrer Leistung zu reduzieren, um gegenüber den Kunden (Vermietern) Preisstabilität vermitteln zu können, liegen hier - man darf gespannt sein - demnächst die Schwachstellen der den Mietern zu erteilenden Abrechnungen. Im Beitrag soll deshalb das juristische Augenmerk auf die wichtigsten Veränderungen in diesen Bereichen gerichtet werden.Wichtige Neuerungen der Heizkostenverordnung.ZeitschriftenaufsatzDM10021103WohnungswesenWohnenMietrechtHeizkostenHeizkostenabrechnungVerordnungHeizkostenverordnungGesetzesänderung