Jaeger, Henning2003-11-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520033-933103-91-6https://orlis.difu.de/handle/difu/136079Durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz (1993), hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten vertraglicher Regelungen im städtebaulichen Bereich erweitert. In der Gesetzesbegründung der Novelle brachte der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er sich von der Erweiterung dieses Kooperationsfeldes zwischen Staat und privaten Investoren Investitionserleichterungen und eine verstärkte Baulandausweisung durch die Gemeinden versprach. Bei allen Vorteilen dieser Erweiterung im städtebaulichen Bereich ist die Kehrseite jedoch genauer zu betrachten. Gerade im Baurecht, wo einerseits finanzstarke Investoren Einfluss auf die Kommunalverwaltungen nehmen können und andererseits die verhandelnde Gemeinde eine faktische Monopolstellung als Verhandlungspartner über geplante Bauvorhaben in ihrem Gebiet besitzt, besteht die Gefahr von Missbräuchen durch das vertragliche Handlungsinstrumentarium. Die Gefahr der Vernachlässigung von Allgemein- und Drittinteressen durch die beiden o.g. Vertragspartner wird deutlich. Rechtsprechung und Literatur sind gefordert, solchen Vernachlässigungen durch deutlich formulierte rechtliche Grenzen des vertraglichen Handlungsinstrumentariums Einhalt zu gebieten. Die Arbeit versucht eine Lösung gegen die Vernachlässigung von Drittinteressen beim Abschluss von Erschließungsverträgen zur Diskussion zu stellen. sg/difuMittelbare Drittbelastungen durch Erschließungsverträge und ihre Grenzen.MonographieDG2946StädtebaurechtBebauungsplanungGemeindeInvestitionVertragsrechtBaulanderschließungErschließungsrechtErschließungsvertragStädtebaulicher VertragBeitragsrechtInvestitionserleichterungDrittbelastung