Deixler, Wolfgang1990-11-282020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261989https://orlis.difu.de/handle/difu/558400Mit jeder Planung ist eine Abwägung unterschiedlicher Ziele, Interessen, Aufgaben und Maßnahmen verbunden.Das gilt insbesondere für die Landschaftsplanung, da sie dem gesetzlichen Auftrag gerecht werden muß, daß die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege untereinander und mit sonstigen Anforderungen der Gesellschaft an Natur und Landschaft abzuwägen sind.Die Abwägung zwischen einzelnen Naturschutzbelangen und die Entscheidung für eine bestimmte Handlungsmaxime sind wesentlichste Aufgaben der Landschaftsplanung.Weiter werden Begriffe wie Planungshoheit, Planungspflicht, Landschaftsplan, Begleitplan u.a. erläutert.(jk)LandschaftsplanungNaturschutzLandschaftspflegeBegriffsbestimmungPlanungshoheitGemeindeAbwägungsgebotAkzeptanzBegleitplanBundesnaturschutzgesetzNaturraum/LandschaftFlurbereinigungDer besondere Beitrag. Landschaftsplanung und Flurbereinigung.Zeitschriftenaufsatz146345