Hartwig, Luise2015-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920140947-8957https://orlis.difu.de/handle/difu/261435Die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung ist vor allem eine fachliche Aufgabe. Deshalb darf sie nicht auf Finanzierungsfragen reduziert geführt werden. Eine Facette der fachlichen Weiterentwicklung ist die Beachtung der unerledigten Handlungserfordernisse aus § 9 Abs. 3 SGB VIII, die unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen und Mädchen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.Geschlechtergerechte Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung.ZeitschriftenaufsatzDMR140529SozialarbeitJugendhilfeErziehungshilfeWeiterentwicklungLebenslageGeschlechtergerechtigkeitJungeMädchenBenachteiligtenförderungUngleichheitPersonalentwicklungFachkraftGeschlechterrolleReproduktion