ERTEILT2011-03-012020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252010https://orlis.difu.de/handle/difu/186063Radfahrer und Fußgänger können unter bestimmten Bedingungen Flächen gut gemeinsam nutzen. Ihre Geschwindigkeiten sind nicht so unterschiedlich und die Radfahrer passen ihr Verhalten hohem Fußgängeraufkommen an. In autofreien Zonen sollte das Radfahren grundsätzlich erlaubt sein. Meistens sind entsprechende Flächen gut gemeinsam nutzbar, jedoch sollte bei hohen Fußgängerzahlen eine räumliche Trennung bevorzugt werden. Die Vorteile für Radfahrer sind Abkürzungen und komfortabler Zugang zu Zielen in diesem Bereich. Auf engen Straßen können nebeneinander liegende oder von Radfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzte Wege eine sichere und bequeme Lösung sein.ALLPRESTO Merkblatt zur Realisierung. Radfahrer und Fußgänger.Graue LiteraturEM6825AZDS0112Rupprecht Consult GmbH, Köln (für das Projekt "Presto")IndividualverkehrFahrradverkehrVerkehrssicherheitFußgängerVerkehrsplanungHandlungsempfehlungFahrradinfrastruktur