Hagen, Björn2015-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920140943-4992https://orlis.difu.de/handle/difu/261508Die Monopolkommission, die unter anderem die Bundesregierung in Sachen Wettbewerbsrecht berät, legte ihr neues Hauptgutachten vor. Ein Kapitel darin ist der Kinder- und Jugendhilfe gewidmet. Zuletzt hatte das Gremium Ende der 90er Jahre die Struktur der sozialen Dienstleistungen gründlich unter die Lupe genommen. Die Experten kritisierten damals ein "kartellartiges Erscheinungsbild" der Sozialverbände und monierten intransparente Strukturen. Die Monopolkommission fordert die Abschaffung von Privilegien gemeinnütziger Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechtes und der Regulierung berät. Sie ist kein Gremium des Bundestages und die Aufgaben und Stellung der Kommission sind in den Paragraphen 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.Wettbewerb in der Kinder- und Jugendhilfe: Das 20. Hauptgutachten der Monopolkommission wirft Fragen auf.ZeitschriftenaufsatzDMR140602SozialwesenSozialarbeitJugendhilfeDienstleistungWettbewerbGutachtenTrägerschaftVergabeverfahrenMarktorientierungWohlfahrtspflegeGemeinnützigkeitSozialhilferechtPrivater TrägerGWB