1980-02-022020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251976https://orlis.difu.de/handle/difu/455123Ein Bebauungsplan kann von den Baulandgerichten darauf geprüft werden, ob die Planer bei der in PAR. 1 IV 2 BBauG vorgeschriebenen Abwägung den zu beachtenden öffentlichen und privaten Belangen das ihnen zukommende Gewicht beigemessen haben und ob wirklich ein ,,Abwägungsvorgang'' stattgefunden hat (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung).BebauungsplanRechtsprechungBundesbaugesetzÜberprüfung der Wirksamkeit von Bebauungsplänen - BBauG 11 157, 163, 1 IV 2. BGH, Urteil vom 28.5.1976 - III ZR 137/74, Stuttgart.Zeitschriftenaufsatz032306