Boeddinghaus, Gerhard1986-07-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/523926Im Hinblick auf die Beurteilungsmöglichkeit einer städtebaulichen Situation und einer städtebaulichen Planung sind demgegenüber die Vorschriften zur Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung besser ausgestattet, weniger allerdings über die planungsrechtlichen Höchstwertvorschriften als durch bauordnungsrechtliche Abstandsregeln. Eine vergleichbare Beurteilungsgrundlage für Störungen durch Lärm bildet der Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen. Beide, die bauordnungsrechtliche Abstandsregelung wie der Abstanderlass, sind allerdings für die planerische Abwägung nur eingeschränkt verwendbar, da sie keine Angaben enthalten, die für eine abgestufte Bewertung geeignet wäre. (rh)PlanungsrechtWohnbebauungImmissionsschutzTageslichtLärmschutzBauordnungsrechtAbstandsregelAbstandserlassBebauungsplanungÜberprüfung der planungsrechtlichen Regelungen zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse.Zeitschriftenaufsatz107251