Prahl, Albert2019-04-172020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520190342-5592https://orlis.difu.de/handle/difu/251717Die Bestimmung des § 22 Abs. 1 Satz 1 BauGB hat in seine Nummern 3 und 4 seit dem 13.5.2017 zwei neue Genehmigungsvorbehalte aufgenommen, die - wie auch § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB - nach der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung bisherigen Umgehungspraktiken vorbeugen soll. Dass danach aber Möglichkeiten offen bleiben, die nicht im Blick des Gesetzgebers waren, zeigt dieser Beitrag.Neue Genehmigungsvorbehalte in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen.ZeitschriftenaufsatzD1903357FremdenverkehrGenehmigungsvorbehaltBaugesetzbuch