1982-01-252020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261978https://orlis.difu.de/handle/difu/483981Mit seiner Entscheidung vom 15.9.1978 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg eine Klage wegen atomrechtlicher Teilgenehmigungen für das Kernkraftwerk Unterweser abgewiesen. In der Begründung wird festgestellt, daß es bei der Genehmigung keine Verfahrensfehler gegeben habe und daß die Teilinbetriebnahme nicht gegen § 7 Abs. 2 AtG und die Vorschriften des Strahlenschutzrechts verstoße. Im einzelnen wird auf die rechtlichen Ausgangspunkte des Verfahrens, die Aktivitätsabgaben an die Atmosphäre bei bestimmungsgemäßem Betrieb, die Vorsorge gegen anlageninterne Störfälle, den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen von außen sowie die Entsorgungsvorsorge eingegangen. gk/difuKernkraftwerkGenehmigungsverfahrenEnergieversorgungImmissionVerwaltungsrechtUmweltschutzStandortKernkraftwerk Unterweser. Verwaltungsgericht Oldenburg. Urteil vom 15. 9. 1978.Graue Literatur065608