2001-02-162020-01-032022-11-302020-01-032022-11-3020000934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/45507Ein Radfahrer verliert sein Vorfahrtrecht nicht dadurch, dass er verbotswidrig einen linken Radweg benutzt.Vorfahrtrecht eines Radfahrers bleibt auch bei verbotswidrigem Benutzen eines linken Radwegs erhalten. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.4.2000 - 1 U 206/99.ZeitschriftenaufsatzDC1359FahrradverkehrFahrradwegStraßenverkehrIndividualverkehrRechtsprechungVerkehrsrechtVorfahrtRadfahrerUrteil