Jandel, Almuth-Sigrun1996-10-172020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619950041-6355https://orlis.difu.de/handle/difu/92158Persönliche Schutzausrüstung muß seit 1.1.1995 europaweit mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Es wird nur dann vergeben, wenn die Schutzkleidung nach einheitlichen, von der EU vorgegebenen Kriterien geprüft wurde. Eine Reihe von Tests muß durchgeführt werden, um Spritz-, Staubdichtigkeit, Chemikalienbeständigkeit, Nahtstärken oder Abriebfestigkeit zu gewährleisten. Für Chemikalienschutzanzüge gibt es mehrere Kategorien, um die Eignung des Anzugs für den Anwender erkennbar zu machen. Über das aktuelle Angebot an Arbeitsschutzbekleidung verschiedener Firmen wird berichtet.Altlasten und Asbest gut geschützt entsorgen. Chemikalienbeständig und atmungsaktiv, wasser-, staub- und winddicht. Schutzanzüge bieten höheren Tragekomfort und zeigen mehr Farbe.ZeitschriftenaufsatzI96030509SonderabfallAsbestGesundheitsschutzAusrüstungProduktbeschreibungSchutzkleidungAltlastKontamination