2002-09-092020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620020340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/472531) Wohngeldberechtigt als Mieter ist auch der Untermieter von Wohnraum. Dies gilt auch dann, wenn dem Hauptmieter die Untervermietung nicht gestattet ist. Die Wohngeldberechtigung als Mieter setzt ferner nicht voraus, dass das Hauptmietverhältnis noch weiterhin besteht. 2) Zur Anwendung des § 42 Nr.2a WoGG (Übergangsvorschrift für die neuen Bundesländer). VG Berlin, Urteil vom 31.1.2002 - VG 21 A 646/00. difuWohngeldberechtigung, Untermieter, Nutzungsberechtigter, Überleitungsvorschrift.ZeitschriftenaufsatzDC3165MietrechtMietwesenMietvertragWohngeldrechtWohngeldWohngeldanspruchUntermieterUntervermietungMietverhältnis