Mechlem, Hans Peter1992-10-282020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/573578Vor dem Hintergrund der nicht abreißenden terroristischen Anschläge auf den Luftverkehr und des 9. Änderungsgesetzes zum Luftverkehrsgesetz (LuftVG) von 1980 wird am Beispiel des (alten) Münchener Flughafens die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen von Sicherheitsbehörden (Polizei, Grenzschutz) sowie von Flughafen- und Luftfahrtunternehmen wie auch die jeweilige Zuständigkeit dieser Behörden und Unternehmen (mit der Übertragung hoheitlicher Aufgaben) überprüft. Die polizeiliche Generalklausel in Pargr. 29c Abs. 2 LuftVG und die sich daraus ergebenden Befugnisse wie die Durchsuchung von Personen und Gepäck und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit bilden einen Schwerpunkt der Arbeit. Der Autor fordert die Einrichtung einer "Luftpolizei" zur effektiveren Kontrolle und Übersicht (Objektschutz, Durchsuchung). Für die Übernahme dieser Aufgabe würde sich nach Meinung des Verfassers der Bundesgrenzschutz anbieten. rebo/difuLuftverkehrsrechtVerkehrssicherungSicherungsmaßnahmeBehördePolizeirechtFlughafenLuftverkehrsunternehmenRechtsgeschichteVerfassungsrechtPolizeiVerkehrLuftverkehrRechtsgrundlagen für Sicherungsmaßnahmen von Luftfahrtbehörden und Luftfahrtunternehmen gegen Angriffe auf den Luftverkehr.Graue Literatur161592