2005-05-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/129236Das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes vom 29.6.2004 (GVBI. I S.301) ist seit dem 6.7.2004 in Kraft. Das Änderungsgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft in dem Bereich der Wasserpolitik (ABL. EG Nr. L 327 S.1). Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat die Europäische Union Vorgaben für eine umfassende integrierte Bewirtschaftung der Gewässer geschaffen. Nach den vielen sektoralen Gewässerschutzrichtlinien der vergangenen Jahre wird zum ersten Mal ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Die Gewässer sind flussgebietsbezogen zu bewirtschaften, d.h. von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen. Erstmals wird neben der chemischen und physikalischen Beschaffenheit der Gewässer auch die Gewässerökologie betrachtet. Ein Umweltziel der WRRL ist die Erreichung eines guten Zustands aller Gewässer innerhalb von 15 Jahren nach In-Kraft-Treten der Richtlinie. difuDas Brandenburgische Wassergesetz.ZeitschriftenaufsatzDC4904UmweltschutzWasserrechtWasserbehördeWasserwirtschaftRahmenplanungBewirtschaftungWassernutzungNutzungsentgeltMaßnahmenprogrammÖffentlichkeitsbeteiligungGewässernutzungErlaubnisGemeingebrauchGewässerunterhaltungEU-Wasserrahmenrichtlinie