1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/529833Die (negative) Darstellung eines Flächennutzungsplanes, mit der eine im Außenbereich privilegierte Kiesabgrabung ausgeschlossen werden soll, ohne dass für die betroffene Fläche gleichzeitig eine (positive) Darstellung besteht, die eine konkrete standortbezogene Planaussage zur Vorbereitung rechtsverbindlicher Planungen oder bestimmter zu verwirklichender Maßnahmen enthält, ist unwirksam. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 5 und 35 BBauG. (-y-)FlächennutzungsplanAußenbereichRechtsprechungBundesbaugesetzKiesabbauOVG-UrteilRechtBebauungsplanungBBauG §§ 5, 35; OVG NW, Urteil v. 23.5.1984 - Az. 7 A 1691/82.Zeitschriftenaufsatz116829