Thiele, Robert2002-10-182020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520023-555-20271-5https://orlis.difu.de/handle/difu/81354Die seit dem 1. November 1996 in Niedersachsen geltende neue Kommunalverfassung ist insbesondere durch die so genannte Optimierungsnovelle vom März 2001 in vielfältiger Weise verändert und fortentwickelt worden. So ist nun z.B. die Vertretung der Frauenbeauftragten geregelt, eine besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen, die Vertretung des Bürgermeisters, auch in den Mitgliedsgemeinden, klarer normiert und sein Eintritt in den Ruhestand an andere Voraussetzungen geknüpft, die Ladung zu Sitzungen vereinfacht, die Vorschrift zur Öffentlichkeit zwingender gefasst, der Aufgabenbestand der Samtgemeinde präzisiert und im Bereich der Gemeindebediensteten praktischen Bedürfnissen besser Rechnung getragen. Alle bis Ende 2001 erfolgten Änderungen sind berücksichtigt. difuNiedersächsische Gemeindeordnung. Kommentar. 6., überarb. Aufl.MonographieDW9991KommunalrechtGemeinderechtVerfassungsrechtKommunalwirtschaftKommunalbediensteterKindJugendlicherMitbestimmungGemeindeordnungSamtgemeindeFrauenbeauftragteRuhestandKommentar