Schäble, Pia2017-03-102020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520160933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/238611Die bei LCD-Bildschirmgeräten enthaltene, quecksilberhaltige Hintergrundbeleuchtung gilt als gefährlicher Stoff innerhalb der elektronischen Abfälle. Sie sind vom Gesetzgeber als besonders zu behandeln eingestuft worden, wobei unter besonderen Bedingungen darauf zu achten ist, dass weder die Natur noch der Mensch durch Quecksilber belastet wird.Seziert unter Luftabschluss. Roboter zerlegt automatisch quecksilberhaltige Bildschirme.ZeitschriftenaufsatzDH24237EntsorgungAbfallElektrogerätBildschirmSonderabfallSchadstoffUmweltschutzGesundheitsschutzAbfallwirtschaftAbfallverwertungRecyclingAbfallbehandlungAnlagentechnikVerfahrenstechnikElektronikschrottQuecksilber